Abwasserentsorgung

Die Gemeinde Sontheim an der Brenz betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als eine öffentliche Einrichtung. Das Abwasser wird der Kläranlage des Abwasserverbandes “Untere Brenz“ in Bächingen zugeleitet.

Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.

Abwasser setzt sich aus Schmutzwasser und Niederschlagswasser zusammen.

Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verunreinigte oder veränderte Wasser.

Niederschlagswasser ist das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser.

Die Gemeinden erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin beziehungsweise der Mieter oder die Mieterin eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.

Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen können Sie in der Abwasserwassersatzung nachlesen.

Zugehörige Satzung

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