Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§ 192 Abs. 1 BauGB) gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundigen und sachverständigen, ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. Er wird auf die Dauer von vier Jahren bestellt. Die Gemeinde hat die Aufgaben des Gutachterausschusses auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Heidenheim übertragen. Auf der gesetzlichen Grundlage des BauGB und der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg obliegen dem Gutachterausschuss u.a. folgende Aufgaben:
- Erstattung von Verkehrswertgutachten
- Ermittlung der Bodenrichtwerte
- Führung der Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle.