Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend und differenziert für die im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses liegenden Grundstücke ermittelt. Grundlage sind die Kaufverträge innerhalb des Gemeindegebietes Sontheim an der Brenz. In Baden-Württemberg sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln und bis spätestens am 30. Juni des Folgejahres ortsüblich bekannt zu geben.
Hier finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte (Bodenrichtwertkarte), welche vom Gemeinsamen Gutachterausschuss beschlossen wurden.
Ansprechpartner: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 327-6315
E-Mail: gutachterausschuss(at)heidenheim.de