Beseitigung pflanzlicher Abfälle

Kompostieren allemal besser als Verbrennen

Alljährlich werden im Frühjahr und im Herbst Bäume und Sträucher geschnitten und vertrocknete Pflanzenstängel, Blätter usw. im Garten aufgeräumt. Grundsätzlich sollten die anfallenden pflanzlichen Abfälle kompostiert werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass sie einfach verbrannt werden. Dies ist jedoch nur im Außenbereich, also auf Grundstücken außerhalb der bebauten Ortslage zulässig und auch dort nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Art und Weise, wie im Ausnahmefall verbrannt werden darf, ist in der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle geregelt. Der Antrag sollte spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Termin bei der Gemeindeverwaltung eingehen.

Je nach Wetterlage führt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zu mehr oder weniger starken Rauch- und Geruchsbelästigungen. Erhebliche Belästigungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, auch bei ausnahmsweise erlaubter Verbrennung.

Da auch bei günstiger Witterung die Umwelt durch die Luftverschmutzung belastet wird, sollte überhaupt auf das Verbrennen verzichtet werden. Viel besser ist es, die pflanzlichen Abfälle selbst zu kompostieren (und damit auch der Tierwelt zu helfen) oder entsprechende Angebote des Landkreises Heidenheim an der Brenz, wie z. B. die Grüngutsammelstelle zu nutzen. Weitere Informationen zur Entsorgung und Verwertung von Bioabfällen finden Sie auch auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.