Städtebauliche Erneuerung
Die Sanierung und städtebauliche Erneuerung der Gemeinde stellt den Gebäudebestand, die Revitalisierung des Ortskernes und die Aufwertung des Wohnumfeldes sicher. Der Ortskern soll seine Funktion als sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt behalten und vielfältige Angebote und attraktive Funktionsmischungen bieten.
Die Gemeinde Sontheim an der Brenz befindet sich seit kurzem im Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur städtebaulichen Erneuerung mit dem Sanierungsgebiet „Südliche Hauptstraße".
Sanierungsgebiete werden ausgewiesen, um positive Anreize zur Modernisierung zu schaffen. Diese Anreize bestehen einerseits in den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gemäß den Paragraphen 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz. Andererseits gibt es auch die Möglichkeit, private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen aus dem Förderprogramm des Sanierungsgebietes zu bezuschussen, allerdings nur im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel. Der Abschluss eines Modernisierungsvertrags ist sowohl für die Modernisierungsförderung als auch für die steuerliche Abschreibung Voraussetzung.
Das Bauamt der Gemeinde und die von der Gemeinde beauftragte STEG (Stadtentwicklung GmbH, Cindy Hopfensitz, Cindy.Hopfensitz(at)steg.de oder 0711/21068125) geben Auskunft über das Förderprogramm und klären, ob spezielle Bauvorhaben im Rahmen eines Modernisierungsvertrages gefördert werden können. Auch stimmen sie bauordnungsrechtliche Belange für Bauherrinnen und Bauherren ab . Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig vor Beginn der Planung und vor allem vor Baubeginn an die Gemeinde zu wenden, um Reibungsverluste zu vermeiden und möglichst viele finanzielle Vorteile in Anspruch nehmen zu können.