Naturkatastrophen, wie Hochwasser, Orkane, Erdbeben und außergewöhnliche Schadensereignisse, wie schwere Unfälle auf der Straße, der Schiene, zu Wasser und in der Luft, aber auch Anschläge (Terrorismus) mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen, können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen. Zur Bekämpfung und Abwehr ist es erforderlich, dass Behörden, Stellen und Organisationen zusammenwirken und unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde gestellt werden.
Zuständige Katastrophenschutzbehörde ist, in wessen örtliche Zuständigkeit die Maßnahme fällt:
Das Innenministerium Baden‐Württemberg ist die oberste Katastrophenschutzbehörde und für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.
Die Regierungspräsidien sind höhere Katastrophenschutzbehörden und sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über die Bezirke einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.
Die Stadt‐ und Landkreise sind untere Katastrophenschutzbehörden.
Krisenvorsorge
Die aktuelle Energiekrise zeigt, wie sinnvoll es ist, sich persönlich auf einen Ernstfall vorzubereiten. Wer optimal vorsorgt, kommt besser durch schwierige Zeiten – egal welche Krise eintritt. Hier finden Sie Informationen, wie Sie in Krisenzeiten richtig handeln.