Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.
Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.
Die Anschrift erfahren Sie
auf den Internetseiten
Ihrer Gemeinde und
Ihrer Feuerwehr oder
aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.
Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.
Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.
keine
keine
Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.