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Licht aus für den Artenschutz


Die Fassaden öffentlicher Gebäude dürfen seit 2020 in Baden-Württemberg nicht mehr beleuchtet werden. Beleuchtungsanlagen haben Auswirkungen auf die Insektenfauna. Aus Gründen des Artenschutzes ist die Beleuchtung daher untersagt.

Die Gemeinde Sontheim an der Brenz hat deshalb die Fassadenbeleuchtung an Schloss Brenz außer Betrieb genommen. Beleuchtet ist das Schloss nur während Veranstaltungen aus Gründen der Betriebssicherheit.

Das Verbot wurde dieses Jahr auf die Fassaden aller baulicher Anlagen erweitert und gilt somit auch für private und gewerbliche Gebäude.

Gemäß Paragraph 21 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg ist es nun vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten.

Ausnahmen sind nur in sehr wenigen Fällen, beispielsweise aus Gründen der Betriebssicherheit, möglich.

Die Gemeinde Sontheim an der Brenz weist darauf hin, dass die neuen Regelungen sowohl im Hinblick auf den Naturschutz als auch zur Energieeinsparung zu beachten sind.