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Änderung des Flächennutzungsplan


Die Gemeinde Sontheim an der Brenz hat mit Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2022 ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nach §§ 6 und 6a BauGB eingeleitet.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird für den Geltungsbereich die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen geändert. Anlass ist die Absicht der Gemeinde ein Rettungszentrum zu entwickeln.

Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rettungszentrum“ betrieben.

Der Geltungsbereich befindet sich an der Osttangente, im Gewann „Versunkene Sohlen“ auf Teilflächen der Flurstücke 1568 und 1569 der Gemarkung Brenz. Er wird durch die Osttangenten im Osten, die Bächinger Straße im Norden und einen Wirtschaftsweg im Süden begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Lageplan Bebauungsplan Rettungszentrum

Der Gemeinderat der Gemeinde Sontheim an der Brenz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. März 2023 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit dem Vorentwurf zum Bebauungsplan abgewogen. Er hat den daraus abgeleiteten Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Büros Maslowski Architekten in der Fassung vom 02.02.2023 gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Bürgern zur Beteiligung öffentlich auszulegen.

Als umweltbezogene Informationen (§3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) liegen vor:

Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG für den B-Plan „Rettungszentrum“ der Gemeinde Sontheim an der Brenz des Büros für Landschaftsplanung und Artenschutz Dr. Andreas Schuler vom 11.11.2022

Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB für den Bebauungsplan "Rettungszentrum" in Sontheim an der Brenz des Büros für Landschaftsplanung und Artenschutz Dr. Andreas Schuler vom 14.10.2022

Der Entwurf in der Fassung vom 2. Februar 2023 mit den oben beschriebenen Anlagen liegt in der Zeit vom 14. August 2023 bis einschließlich 15. September 2023 im Rathaus der Gemeinde Sontheim an der Brenz (Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der Brenz) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag bis Mittwoch              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montagnachmittag                  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwochnachmittag               14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                            07.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Freitag                                    08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich während dieser Öffnungszeiten gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Sontheim an der Brenz (Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der Brenz) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 25. Oktober 2022 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

www.sontheim-brenz.de

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, oder per Email an

info(at)sontheim-brenz.de sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.