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Neue Richtlinien für das Sanierungsgebiet "Südliche Hauptstraße"


Mit dem Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Sontheim an der Brenz vom 25.07.2023 wurden die Förderrichtlinien für die Förderung privater Erneuerungs- und Abbruchmaßnahmen erweitert. Eine Förderung von Nebengebäuden ist damit nun möglich. Ebenso sind Abbruchmaßnahmen ohne anschließende Neubebauung in die Förderung mit aufgenommen worden.

Die neuen Modernisierungsrichtlinien sowie den Abgrenzungsplan des Sanierungsgebietes finden Sie unter Rubrik Förderprogramme auf dieser Homepage.