Bodenrichtwerte nach Preisverhältnissen zum 01.01.2023
Bodenrichtwerte nach Preisverhältnissen zum 01.01.2023
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Heidenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 19. Juni 2023 die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Sontheim ermittelt. Der Richtwert stellt den aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenrichtwert eines Gebietes dar, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Richtwertzone). In den Richtwerten für Bauland sind Erschließungskosten enthalten. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert. Die Richtwerte wurden unter Beachtung der allgemeinen Marktlage und deren Auswirkungen auf den örtlichen Grundstücksmarkt fortgeschrieben und neu ermittelt. Die festgestellten Bodenrichtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auf die Richtwertkarte zum Stichtag 01.01.2023, mit den eingetragenen Werten, Bezug genommen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte erhalten.
I. Bodenrichtwertübersicht gemäß § 12 Gutachterausschuss VO für erschließungsbeitragsfreies Bauland.
Ein Abschlag wegen Bebauung wird nicht vorgenommen.
Geschosswohnungsbau (Wohnungseigentum) ist in den Richtwerten nicht berücksichtigt.
Bei Kleingrundstücken ist zusätzlich ein Zuschlag von 5 % bis 20 % auf den Richtwert vorzunehmen.
W = Wohnbauflächen; M = gemischte Bauflächen; G = gewerbliche Bauflächen; SE = Sondergebiet für Erholung; SO = sonstige Sondergebiete; GB = Gemeinbedarf; EE = Energieerzeugung; R = Rohbauland; E = Bauerwartungsland; ASB = Außenbereich
Euro pro m² Grundstücksfläche
Sontheim
Baufläche W 110 Euro bis 195 Euro
Baufläche M 85 Euro bis 100 Euro
Rohbauland (R) W 35 Euro
Baufläche G 60 Euro
Rohbauland (R) G 35 Euro
Baufläche GB 80 Euro
Baufläche SO 25 Euro bis 60 Euro
Baufläche EE (Solar/Wind) 10 Euro
Bauflächen ASB 30 Euro bis 40 Euro
Brenz
Baufläche W 90 Euro bis 130 Euro
Baufläche M 90 Euro bis 100 Euro
Baufläche G 55 Euro
Rohbauland (R) G 35 Euro
Baufläche GB 80 Euro
Bergenweiler
Baufläche W 90 Euro bis 120 Euro
Baufläche M 70 Euro
II. Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke, in Abhängigkeit einer Acker- und Grünlandzahl
Euro pro m² Grundstücksfläche
Gesamtgemeinde
Acker / 55 5,00 Euro
Grünland / 50 3,50 Euro
Unland 0,50 Euro
Wald F (ohne Aufwuchs) 1,00 Euro
III. Bodenrichtwerte für sonstige Flächen
SPO=Sportfläche; FGA= Freizeitgartenfläche; FH = Friedhof; SG=sonstige private Fläche
Euro pro m² Grundstücksfläche
Gesamtgemeinde
Sportfläche (SPO) 20,00 Euro
Freizeitgartenfläche (FGA) 10,00 Euro
Friedhof (FH) 10,00 Euro
Krautgärten (SG) 4,50 Euro
Überschwemmungsfläche (kein Bauland) 20,00 Euro bis 33,00 Euro
Bei den Freizeitgartenflächen handelt es sich um eingezäunte Grundstücke, oft mit Gartenhaus
oder Gerätehütte. Grundstücke in Vereinsanlagen sind nicht enthalten.
Die Bodenrichtwertkarte kann bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Rathaus, 7. Stock, Zimmer 717, Telefon 07321 327-6315 (E-Mail: gutachterausschuss(at)heidenheim.de) eingesehen werden.
Die Bodenrichtwertkarte kann auch in Kürze auf der Homepage der Stadt Heidenheim unter nachfolgendem Link eingesehen werden: www.heidenheim.de/bodenrichtwerte
Sowie an folgendem Internetportal: www.gutachterausschuesse-bw.de (BORIS BW)
Die Veröffentlichung der Finanzverwaltung über die fortgeschriebenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 erfolgt ebenfalls zeitnah über das Portal BORIS BW – Grundsteuer B.
Geschäftsstelle
Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim