Grill- und Feuerstellen im Landkreis wieder geöffnet / Waldbrandgefahr im Landkreis gesunken
Das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Wald und Naturschutz erteilt gem. § 78 i.V.m. § 83 Landeswaldgesetz ab sofort ein Feuerverbot an allen im Landkreis Heidenheim liegenden Grill und Feuerstellen im Wald.
Das Verbot gilt auch für Grill- und Feuerstellen in einem Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald. Das Verbot gilt bis auf Weiteres.
Zuwiderhandlungen können gem. § 83 LWaldG mit einem Bußgeld geahndet werden.
Aufgrund der langanhaltenden Dürre besteht derzeit eine akute Waldbrandgefahr. Der Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes stuft den Landkreis Heidenheim überwiegend in die Waldbrandstufe 4 ein. Niederschlag ist laut den aktuellen Wetterprognosen zunächst nicht zu erwarten. Eine Verminderung der Waldbrandgefahr bleibt deshalb aus.