Feststellungsbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung Gemeinderat entscheidet am 12.08.2025
Initiative & Förderung:
- 2022 stellte die Gemeinde Sontheim an der Brenz gemeinsam mit den Städten Niederstotzingen und Herbrechtingen einen Förderantrag für eine freiwillige kommunale Wärmeplanung nach KlimaG BW. Nach der Förderzusage 2024 wurde der ZGB (Zweckverband zur Gasversorgung des Brenztals) und die RBS wave GmbH mit der Durchführung beauftragt.
Rechtlicher Kontext:
- Seit 01.01.2024 gilt bundesweit das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Wärmepläne für alle Kommunen vorschreibt. Herbrechtingen hat damit frühzeitig gehandelt. Wärmepläne nach KlimaG BW haben Bestandschutz und erfüllen auch die WPG-Pflicht.
Ablauf & Ergebnisse:
- 28.01.2025: Vorstellung der Bestands- und Potenzialanalyse im Gemeinderat.
- 05.02.2025:Workshop mit Gemeinderat und Bürgermeister Rief – Vorstellung Zielszenario, Erarbeitung von Maßnahmen.
- Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung erfordert ambitioniertes Handeln.
Förderauflage: Mindestens 5 Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren starten.
Beschlossene Maßnahmen:
1. Bürgerberatungsstelle und Informationsangebot
2. Prüfung PV-Potenzial auf kommunalen Gebäuden
3. Fokusgebiet Sanierung südliche Hauptstraße mit Heizzentrale im Bauhof
4. Untersuchung des lokalen Biogas-Potenzials
5. “Leuchtturmprojekt“ nachhaltige Heizungen in kommunalen Gebäuden
Beteiligung:
08.05.2025 Bürgerveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse einschließlich der Maßnahmen, Beantwortung Fragen aus der Bevölkerung und Diskussion.
Bezug zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
- GEG-Novelle seit 01.01.2024: Neubauten müssen Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien einbauen.
- Für Kommunen < 100.000 Einwohner gilt diese Pflicht bei Bestandsgebäuden erst ab Mitte 2028.
- Wärmeplan allein löst GEG nicht aus – dazu braucht es einen gesonderten kommunalen Beschluss (z. B. Satzung) zur Ausweisung bestimmter Gebiete.