Zurück Schritt 3 von 3 Hundehaltung - Namensänderung mitteilen Vorab informieren: Allgemeine Informationen Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen. Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein: Heirat Scheidung Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Mitarbeiter ^ Mitarbeiter Sachbearbeiterin Wacker, Jennifer Voraussetzungen Ihr Name hat sich geändert. Verfahrensablauf Sie können die Namensänderung formlos mitteilen. Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung. Erforderliche Unterlagen keine Frist/Dauer keine Kosten/Leistung keine Rechtsbehelf keiner Sonstiges keine Rechtsgrundlage keine Zugehörigkeit zu Finanzverwaltung