Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
Vorab informieren:
Die Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Kinder mit einer Entwicklungsstörung, mit drohender oder bestehender Behinderung.
Interdisziplinäre Frühförderung ist bei Bedarf unabhängig vom Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder eines Schulkindergartens möglich.
Sonderpädagogische Frühförderung ist bei Bedarf gleichzeitig mit dem Besuch eines allgemeinen Kindergartens möglich und endet beim Besuch eines Schulkindergartens, da dieser ein sonderpädagogisches Angebot ist.
Aufgaben und Ziele der Frühförderung sind:
- Auffälligkeiten in der Entwicklung oder Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen,
- drohenden Behinderungen entgegenzuwirken,
- vorhandene Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben und
- betroffene Kinder und ihre Familien zu begleiten.
Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen und sonderpädagogischen Beratungsstellen umfasst:
- Früherkennung
- Frühförderung und Früherziehung
- Frühbehandlung (nur interdisziplinäre Frühförderung)
- Beratung und Begleitung
Sie arbeiten zusammen mit:
- Fachkräften anderer Frühförderstellen
- niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie Fachärzten
- niedergelassenen medizinischen Therapeuten
- Sozialpädiatrischen Zentren
- Kinderkliniken und anderen Fachkliniken
Diese Stellen haben Angebote mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Schwerpunkten.
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Sachbearbeiterin
Die Angebote der Frühförderung richten sich beispielsweise an Familien mit Kindern,
- die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren,
- mit Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten im Bereich der Sprache oder des Verhaltens,
- mit Problemen im Spielen und Lernen,
- mit Auffälligkeiten in der geistigen Entwicklung oder bei körperlicher Behinderung,
- mit Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören,
- in schwierigen sozialen Lebenssituationen mit Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.
Um festzustellen, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist, wenden Eltern sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen.
Es sind keine Unterlagen erforderlich. Hilfreich für die Unterstützung des Kindes können bereits vorhandene medizinische Berichte oder Entwicklungsberichte sein.
Um Angebote der Frühförderung wahrzunehmen, sind keine Fristen zu beachten.
Für Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen und der sonderpädagogischen Beratungsstellen: keine
- Keine außergerichtlichen Rechtsbehelfe
- Allgemeine Leistungsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Angebote der sonderpädagogischen Frühförderung sind freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.