Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
diese mit Ihnen umziehen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
Personalausweis oder Reisepass
Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Keiner
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.