Kindertagespflege

Zur Betreuung und Förderung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steht neben der Betreuung in Einrichtungen die Tagespflege im eigenen Haushalt, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen zur Verfügung. Die Tagespflege ermöglicht die Versorgung alternativ zu Kindertagesstätten oder in Ergänzung außerhalb von deren Öffnungszeiten. Sie steht als Form der Betreuung immer dann zur Verfügung, wenn die familiäre Situation es erfordert, d. h. während der berufsbedingten Abwesenheit der Eltern.

Die notwendige Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie deren Vermittlung erfolgt im Landkreis Heidenheim über den Verein für Kindertagespflege:

Telefon: 07321/924808 oder 01522/9513727; Email: info(at)kindertagespflege-heidenheim.de

Bezüglich des Antrags auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege ihres Kindes können sich Eltern an die Jugendhilfe des Landkreises wenden.

Zusätzlich bietet die Gemeinde Sontheim an der Brenz zur finanziellen Entlastung der Familien für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder ein Gutscheinsystem in Zusammenarbeit mit dem Verein für Kindertagespflege im Landkreis Heidenheim e. V. an. Das Gutscheinheft ist beim Verein für Kindertagespflege erhältlich.

Die Tagesmutter/der Tagesvater erhält für jede dokumentierte Betreuungsleistung im Gutscheinheft für ein Kind pro Betreuungsstunde einen Euro.

Informationen zum Gutscheinheft erhalten Sie beim Tagesmütterverein oder unter www.tagesmuetter-heidenheim.de.

Seit Februar 2024  bietet die Gemeinde als Ergänzung zum Betreuungsangebot in den Kindertagesstätten eine Tagesbetreuung in den Räumen des ehemaligen Georgs. Kindergarten an. Die Großtagespflege "Tigerle" stellt neun Betreuungsplätze ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.

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