Landtagswahl am 8. März 2026: Repräsentative Wahlbezirke
Repräsentative Wahlbezirke
Der Wahlbezirk 001 Ortsteil Sontheim, Sontheim-Nord (Wahllokal Gemeindehalle, Halle, Neustraße 28) und der Wahlbezirk 003 Ortsteil Sontheim, Sontheim-West (Wahllokal Rathaus Sontheim, Foyer, Brenzer Straße 25) wurden als repräsentative Wahlbezirke für die landesweite Wahlstatistik ausgewählt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt.
Das Wahlgeheimnis ist gewahrt!
Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt die repräsentative Wahlstatistik keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu. In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird wie in allen anderen Wahlbezirken gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
Bei der Auszählung der Stimmzettel wird festgestellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden. Die Auszählung der Wählerverzeichnisse und Stimmzettel muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen. So erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik nicht in den Gemeinden oder gar Wahllokalen, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt.
Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen ausgewertet. Zur Vereinfachung der richtigen Stimmzettelausgabe und der Auszählung für die statistischen Zwecke ist auf dem Stimmzettel am oberen Rand vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe eingedruckt. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu.
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de veröffentlicht. Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.