Ab 1. Mai keine Lichtbilder mehr in Papierform
Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Lichtbilder. Ab diesem Datum dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen nur noch digitale, biometrische Lichtbilder verwendet werden. Papierfotos werden nur noch bis einschließlich 30. April 2025 akzeptiert.
Digitale Lichtbilder können weiterhin bei örtlichen Fotografen oder Drogerien erstellt werden; sofern diese über die notwendige technische Ausstattung verfügen. Sie erhalten dort ein Dokument mit einem QR-Code. Dieses legen Sie bei uns vor. So werden die Bilder über einen sicheren Weg an das Einwohnermeldeamt übermittelt.
Neben der Möglichkeit digitale Lichtbilder beim Fotografen und in Drogeriemärkten erstellen zu lassen, wird auch das Einwohnermeldeamt mit solchen Geräten ausgestattet. Derzeit ist der genaue Liefertermin noch ausstehend. Sobald die Geräte im Rathaus zur Verfügung stehen, können Sie frei wählen, ob Sie ihr Lichtbild weiterhin beim Fotografen, im Drogeriemarkt oder direkt im Rathaus erstellen lassen möchten. Bis zur Inbetriebnahme dieser Geräte erfolgt die Bildübertragung ausschließlich über Fotografen und Drogerien.
Über die Inbetriebnahme der neuen Geräte werden wir Sie rechtszeitig informieren.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, melden Sie sich bitte unter Telefon 07325 1740