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Neue Aufnahmekriterien für Kindertagesstätten beschlossen


Der Gemeinderat der Gemeinde Sontheim an der Brenz hat am 28. Januar 2025 neue Aufnahmekriterien für die Aufnahme von Kindern in die Kindertagesstätten der Gemeinde beschlossen. Diese neuen Kriterien treten bereits ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 in Kraft.

Das Aufnahmeverfahren erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird darüber entschieden, ob ein Kind einen Platz in den Kindertagesstätten der Gemeinde erhält. In der zweiten Stufe erfolgt die Zuteilung zu den einzelnen Kindergärten. Das wichtigste Kriterium für die Aufnahme eines Kindes in eine Ü3-Kindergartengruppe ist dabei das Alter des Kindes.

Die Gemeinde ist bemüht, allen anspruchsberechtigten Kindern einen Platz zur Verfügung zu stellen und beabsichtigt die Schaffung weiterer Ü3-Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026.

Wir freuen uns darauf, diese neuen Kriterien umzusetzen und damit eine gerechte und transparente Platzvergabe zu gewährleisten.

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