Digitaler Bauantrag ab 01.01.2025
Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung gibt vor, dass ab 1. Januar 2025 Bauanträge (gilt für alle Verfahren: Bauvoranfrage, Kenntnisgabe, Baugenehmigung etc.) nur noch in digitaler Form eingereicht werden können. Hierzu steht die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa-BW) auf der Website des Landratsamtes Heidenheim zur Verfügung.
Die Einreichung von Bauanträgen in Papierform, per E-Mail oder mit sonstigen Datenträgern ist ab 2025 nicht mehr zulässig.
Ab 01.01.2025:
ZUM DIGITALEN BAUANTRAG
Beim digitalen Einreichen von Bauanträgen ist zu beachten: Wer einen Bauantrag digital einreicht, benötigt eine Bauvorlage-Berechtigung. Architekten und Ingenieurbüros benötigen zum Einreichen des Bauantrags oder wenn sie den Entwurf für den Bauantrag erstellen und diesen einreichen ein Unternehmenskonto.
Für die Freizeichnung des digitalen Bauantrags benötigen Bürgerinnen und Bürger ein sogenanntes Bund ID-Konto. Die Konten dienen gegenüber dem Baurechtsamt der Authentifizierung.
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag und zur Bund ID / Unternehmenskonto finden Sie auch auf der Homepage des Landkreis Heidenheim.