Bebauungsplan „Rettungszentrum“
Die Gemeinde Sontheim an der Brenz hat mit Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2022 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 10 BauGB eingeleitet.
Anlass für die Aufstellung ist die Absicht der Gemeinde ein Rettungszentrum zu entwickeln. Im Plangebiet soll das neue Feuerwehrgerätehaus entstehen, ebenso eine dauerhaft besetzte Rettungswache des Sanitätsdienstes. Eine Teilfläche im Süden bleibt einer gewerblichen Nutzung vorbehalten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich an der Osttangente, im Gewann „Versunkene Sohlen“ auf Teilflächen der Flurstücke 1568 und 1569 der Gemarkung Brenz. Er wird durch die Osttangenten im Osten, die Bächinger Straße im Norden und einen Wirtschaftsweg im Süden begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sontheim an der Brenz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. März 2023 den Vorentwurf zum Bebauungsplan abgewogen. Er hat den daraus abgeleiteten Entwurf des Bebauungsplans „Rettungszentrum“ des Büros Maslowski Architekten mit Plan- und Textteil in der Fassung vom 02.02.2023 gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB den Bürgern zur Beteiligung öffentlich auszulegen.
Der Satzung beigefügt, ohne Bestandteil derselben zu sein, sind;
- Begründung in der Fassung vom 02.02.2023;
- Gestaltungsplan der Maslowski Architekten für das „Rettungszentrum“ vom 02.02.2023
Der Entwurf mit Begründung und sonstigen Anlagen in der Fassung vom 2. Februar 2023 liegt in der Zeit vom 14. August 2023 bis einschließlich 15. September 2023 im Rathaus der Gemeinde Sontheim an der Brenz (Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der Brenz) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montagnachmittag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich während dieser Öffnungszeiten gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Sontheim an der Brenz (Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der Brenz) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.