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Straßenbeleuchtung wird nachts abgeschaltet


Die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet wird demnächst nachts in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr abgeschaltet. Dies gilt für den gesamten Wohnbereich.  Ausgenommen von der Nachtabschaltung sind nur die Hauptdurchgangsstraßen sowie einzelne kleinere Straßenzüge in Wohnbereichen, die sich technisch nur mit großem Aufwand von den Durchgangsstraßen abtrennen lassen würden.

Die Nachtabschaltung wurde vom Gemeinderat am 29. November beschlossen. Nach einem Jahr soll die Maßnahme evaluiert werden und dem Gemeinderat zur Bewertung der Maßnahme vorgelegt werden.

In den vergangenen Wochen wurden die notwendigen technischen Umrüstarbeiten vorgenommen und die Straßenlaternen, welche nachts abgeschaltet werden, durch den Bauhof der Gemeinde mit dem sogenannten Laternenring (weiß-rot-weißer Aufkleber) gekennzeichnet. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet dies nach  § 17 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung, wenn sie in der Nähe einer  derart gekennzeichneten Laterne parken und beabsichtigen das Fahrzeug die Nacht durch dort am Fahrbahnrand stehen zu lassen, dass sie dieses beleuchten müssen. Beleuchten kann man es zum Beispiel durch Parkleuchten (Blinker links oder rechts bei ausgeschaltetem Motor) oder durch das Standlicht. Ansonsten droht Verwarnungsgeld oder bei Verkehrsunfällen eine Mitschuld und Mithaftung.