Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR
Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die z.B. mit Verlagerungs- oder Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen, können Zuschüsse bis zu maximal 200.000 Euro beantragen. Die Fördersätze betragen zwischen 10 % und 15 %. Insbesondere werden Projekte zur Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, wie zum Beispiel die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in Gewerbegebiete, gefördert. Die Förderung erstreckt sich auf Investitionen für Gebäude, Maschinen und Betriebseinrichtungen. Der Grundstückserwerb wird nicht gefördert.
Besonders betont wird die ökologische Komponente des ELR. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz, die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen zu einem Fördervorrang.
Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich. Ausgaben, die vor der Entscheidung über die Bewilligung des Regierungspräsidiums und vor der Entscheidung der L-Bank getätigt werden, können nicht bezuschusst werden. Eine Förderung des Vorhabens kann auch ausscheiden, wenn sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet „Hauptstraße“ im Ortsteil Sontheim befindet.
Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich. Ausgaben, die vor der Entscheidung über die Bewilligung des Regierungspräsidiums und vor der Entscheidung der L-Bank getätigt werden, können nicht bezuschusst werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg und der L-Bank.
Firmen, die sich für das ELR-Programm interessieren, können sich mit Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.
Ansprechpartner: Gemeinde Sontheim an der Brenz
Bürgermeister Matthias Kraut
Brenzer Straße 25
89567 Sontheim an Brenz
Tel. 0 73 25 / 17 21
Fax 0 73 25 / 17 47
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