Artenschutz als Teil des Schutzes der biologischen Vielfalt und damit der Erhaltung der menschlichen Lebensumwelt beschränkt sich nicht nur auf die freie Landschaft. Auch wenn man von der freien Landschaft in den dörflichen und städtischen Raum „eindringt“, bis hin zum direkten, persönlichen Lebensumfeld, kann man noch mit diesem Thema konfrontiert werden: gewollt oder ungewollt.
Es spannt sich dabei ein weiter Bogen: Vom fachlich sehr unterschiedlich bewerteten Aufstellen eines Futterhäuschens für Vögel über den Einbau künstlicher Nistgelegenheiten in die Hausfassade und das „Management“ der privaten und der öffentlichen Grünflächen bis hin zu artenschutzrechtlichen Anforderungen an Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben.
Bei letzteren gibt es viele Beteiligte und Betroffene: Hausbesitzer und Bauherren, Architekten, Energieberater, Handwerker und nicht zuletzt die zuständigen Genehmigungsbehörden.
Was aber ist sinnvoll und erforderlich? Was kann man freiwillig tun und welche zwingenden Vorgaben bestehen?
Artenschutz am Haus soll dabei helfen, den sehr heterogenen Kenntnisstand zu diesen Fragen aufzubessern und den Umgang mit der Thematik zu erleichtern. Verschiedene Broschüren zur Arbeitserleichterung und Information finden Sie hier:Anbieter von Nisthilfen.pdf
Faltblatt Artenschutzmaßnahmen.pdf
Faltblatt Spechtschäden an Fassaden.pdf
Faltblatt Tierfallen.pdf
Weitergehende Informationen finden Sie auch unter http://www.artenschutz-am-haus.de/projekt/kurzinfo.html bzw. erhalten Sie vom Landratsamt Heidenheim (Untere Naturschutzbehörde), Fachbereich Wald und Naturschutz, Felsenstr. 36, 89518 Heidenheim.