Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§ 192 Abs. 1 BauGB) gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundigen und sachverständigen, ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. Er wird auf die Dauer von vier Jahren bestellt. In der Gemeinde Sontheim an der Brenz wird der Gutachterausschuss aus 7 Personen gebildet. Auf der gesetzlichen Grundlage des BauGB und der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg obliegen dem Gutachterausschuss u.a. folgende Aufgaben:
• Erstattung von Verkehrswertgutachten
• Ermittlung der Bodenrichtwerte
• Führung der Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle. Diese befindet sich im Rathaus der Gemeinde.
Ansprechpartner: Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim
Tel. 07321 327-6315
Fax 07321 327-6315
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